„Sollten Sie den Nachweis der Vollst?dnigen Zahlung nicht unervz?glich erbringen wird die Versorgungseinstellung ab 28.12.04 vorgenommen.“
tja woher 688,85 ? nehmen wenn nicht stehlen..
ach ja die 2900 ? die der gerichtsvollzieher letztens pf?nden wollte nich zu vergessen…