in juli letzen jahres hab ich gegen einen bescheid der ARGE das ich keinen anspruch auf algII hätte da ich mich ja in einer ausbildung befinde(kurzform) widerspruch eingelegt. begründet hatte ich das damls so ungefär damit das man ja bei azubis nicht mit nem anderen maßstab messen kann als bei „normalen“ arbeitnehmern. und jetzt im april 07 also 9 monate später. ich hätte ein kind kriegen können in dem zeitraum. kam die quasi ablehung des widerspruches. quasi weil man mir zar inhaltlich recht gibt aber die gesetzt nun mal anders sind. basta. naja komisch isses trotzdem das man dafür so lange braucht.
oh mei, bei sowas beantragt man nicht alg2 sondern bab. richtig informieren ;-).
ich hab ja auch bab beantragt damals nur gibts das in anderer höhe als alg2
Nee, Rekord ist das nicht! Meine Umzugskosten-Übernahme wurde auch erst nicht bewilligt und 11(!!!!!) Monate später dann doch ausgezahlt. Da hatte ich schon 10 Monate gearbeitet und es nicht mehr ganz so nötig wie zur Zeit der Beantragung. Habe trotzdem nicht „nein“ zur Kohle gesagt. 😉
Und – im Gegensatz zu dir – ich hätte wirklich ein Kind bekommen können. Aber von wem nur…?!
(hähä, ich habe deine Seite gefunden! Liebe Grüße!)